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Lehrdiplom (II)
Wer ein defektes Auto hat, der bringt dieses dann in die Garage, wenn er entweder nicht die Fähigkeiten oder nicht den Willen hat (keine Zeit/keine Lust), das Auto selber zu reparieren. Wer aber sowohl die Fähigkeiten, wie auch den Willen mitbringt, der wird die nötigen Arbeiten am Auto selber ausführen. Gleiches gilt mit Gartenarbeiten, Hausrenovationen, Haare schneiden bei den Kindern und unzähligem mehr.

Wo würden wir hinkommen, wenn der diplomierte Gärtner uns verklagen würde, weil wir uns erlaubt haben, den Rasen selber zu mähen oder die Sträucher selber zu schneiden? Oder wenn der diplomierte Steuerexperte sich darüber beschwert, dass Sie Ihre Steuererklärung selber ausfüllen? Schliesslich - so seine Argumentation - hätten Sie kein entsprechendes Diplom, das Ihre Fähigkeiten hierzu bescheinigen würde. Sie würden zu recht argumentieren, dass Sie auch ohne Diplom fähig sind, diese Arbeit selber zu erledigen. Und falls doch nicht, d.h. falls Sie doch einmal irgendwo anstehen sollten, so werden Sie den Experten im eigenen Interesse selbstverständlich zu Rate ziehen. Man könnte die Beispiele beliebig ausbreiten...

Ja, wo würden wir da hinkommen, wenn man dem Bürger vorweg jegliche Fähigkeiten abstreiten würde? Genau das aber ist es, was verschiedene Behörden machen, wenn Sie ein Lehrdiplom verlangen. Die Aussage dahinter ist quasi: "Sie sind nicht fähig - nicht einmal zu einem gewissen Teil - diese Funktion zu übernehmen, Sie müssen, ja Sie dürfen es nicht einmal probieren." Dass man nicht zu 100% alles abdecken kann, liegt in der Natur der Sache und ist hoffentlich auch so (da ja die Lehrer nicht umsonst eine intensive Ausbildung machen). Aber engagierten Eltern vorweg zu sagen, dass sie gänzlich unfähig seien (insbesondere auf der unteren Schulstufe), erachten wir schon als etwas problematisch, wenn nicht gar respektlos.

 

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